Rechtsanwalt Strafrecht München
Jedem einer Straftat Beschuldigten steht es frei, sich zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen und jederzeit, auch schon vor seiner Vernehmung, einen von ihm zu wählenden Verteidiger zu befragen.
Wurden Sie angezeigt?
Haben Sie eine Vorladung von der Polizei erhalten?
Wurde Ihre Wohnung durchsucht?
Haben Sie eine Anklageschrift vom Gericht erhalten?
Wurde gegen Sie ein Strafbefehl erlassen?
Beachten Sie die zwei goldenen Regeln:
1. Schweigen!
2. Lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt für Strafrecht beraten.
Jedes Strafverfahren beginnt mit einem Verdacht. Sobald die Ermittlungsbehörden Kenntnis von einer Straftat erlangen, leiten sie ein Ermittlungsverfahren ein. Entscheidend ist es, so früh wie möglich einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, damit von Anfang an keine Fehler entstehen, die später eventuell nicht mehr beseitigt werden können. Im besten Fall kann der Vorwurf bereits im Keim erstickt werden.
Wir bieten Ihnen eine umfassende, seriöse und ehrliche Betreuung. Unsere Absicht ist es nicht, vor Gericht eine Show abzuziehen, um Sie zu beeindrucken - Das hilft in der Regel niemandem. Wir nehmen Ihre Situation ernst, arbeiten Ihren Fall juristisch sauber auf und versuchen mit Ihnen gemeinsam, die für Sie beste Lösung zu finden. Unser Ziel ist es, Ihnen einen fairen Prozess zu ermöglichen.
Ein Strafverfahren kann eine große Belastung darstellen. Wir stehen Ihnen in dieser schweren Zeit bei!
Informieren Sie sich gerne hier über die Möglichkeiten einer Erstberatung.