Rechtsanwalt Scheidungsrecht München
Einvernehmlich (Online-) Scheidung zu den geringstmöglichen Kosten und kostenlose Vorprüfung Ihres Scheidungsantrags
Im Internet gibt es vermehrt Angebote sogenannter “Online-Scheidungen”. Der Begriff Online-Scheidung ist meiner Meinung nach jedoch irreführend, wenn vermittelt, dass Sie durch Ausfüllen einen Online-Formulars geschieden werden können. So einfach geht es nun leider doch nicht, da beide Parteien im Regelfall beim Scheidungstermin anwesend sein müssen.
Richtig ist aber auch: Wenn sich beide Ehepartner über die Scheidung und die Scheidungsfolgen einig sind, kann das Verfahren u.a. auch mit Online-Formularen und mit modernen Kommunikationsmitteln vereinfacht und beschleunigt werden. Und: Bei einer einvernehmlichen Scheidung können Sie darüber hinaus erhebliche Kosten sparen.
Wenn Sie sich mit Ihrem Partner also bereits einig sind, unterstützen wir Sie bei einer schnellen, kostengünstigen und effizienten Scheidung.
Dabei hilft das folgende Formular, da wir damit die Voraussetzungen des Scheidungsantrags und das weitere Verfahren bereits prüfen können und Ihnen sogleich ein unverbindlichen Kostenvoranschlag unterbreiten können. Sollte Ihr Einkommen abzüglich der Belastungen unterhalb einer gewissen Grenze liegen, erhalten Sie Verfahrenskostenhilfe und Sie müssen entweder keine Kosten zahlen oder können die Kosten in Raten zahlen. Wir prüfen und beantragen die Verfahrenskostenhilfe für Sie.
Durch Drücken auf den Button “Scheidungsmanager” gelangen Sie zu einem Formular. Das Formular wird über eine gesicherte Internetverbindung übertragen, Ihre Daten unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht. Mit dem Absenden des Formulars entstehen keine Kosten. Der Rechtsanwalt prüft Ihre Angaben und setzt sich mit Ihnen umgehend in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise abzuklären. Sie erhalten einen unverbindlichen Kostenvoranschlag und gehen kein Risiko ein.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen trotzdem zu einer persönlichen Beratung in jedem Verfahrensstadium zur Verfügung.
Sie können das Formular jetzt online ausfüllen: