Besteht Anspruch auf Beratungshilfe, erhalten Sie bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk Ihr Wohnort liegt, einen Berechtigungsschein. Diesen müssen Sie zu dem Termin bei uns mitbringen. Alsdann beträgt die von Ihnen selbst zu tragende Gebühr noch 15,00 €. Diese ist in bar – vor dem Termin – zu entrichten. Haben Sie "Ja" angekreuzt und erscheinen ohne Berechtigungsschein zum Termin, kann der Beratungstermin nicht stattfinden.