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Rechtsanwalt Migrationsrecht (Aufenthalts-, Asyl und Staatsangehörigkeitsrecht) München

Aufenthaltsrecht: u. a.:

  • Einreisemöglichkeiten, Visum, Folgen unerlaubter Einreise.
  • Familiennachzug, Ehegattennachzug 
  • Aufenthalt zum Zwecke der Erwerbstätigkeit.
  • Aufenthalt für Angehörige von Freizügigkeitsberechtigen 
  • Verbesserung der aufenthaltsrechtlichen Situation z. B. durch eine Niederlassungserlaubnis oder einen Daueraufenthalt EU.
  • Vorgehen gegen eine - ggfls. geplante - Ausweisung.
  • Befristung, Verkürzung oder Aufhebung der Wirkungen einer bereits erfolgten Einreissperre.
  • Aufenthalt nach Trennung und Scheidung, wenn Sie ihr Aufenthaltsrecht von Ihrem Ehepartner oder Ihrer Ehepartnerin ableiten.
  • Erleichterte Aufenthaltstitel für Angehörige der sogenannten "best friends Staaten" (z.B. Amerika, Kanada, Australien und Japan) oder "second best friends" (Brasillien).
  • besondere Aufenthaltsrechte für türkische Staatsangehörige aufgrund des Assoziationsratsbeschluss mit der Türkei 
  • Aufenthalt für langjährig geduldete Jugendliche und Heranwachesende nach § 25 a) AufenthG, sowie § 25 b) AufenthG (Aufenthalt bei nachhaltiger Integration)
  • Aufenthalt als "blaue Karte EU" sowie Niederlassungserlaubnis für Absolventen deutscher Hochschulen und für Fachkräfte, sowie Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für qualifizierte Fachkräfte. 
  • Generell für Arbeitgeber und Arbeitnehmer: Beratung zum Arbeitserlaubnisrecht nach dem seit März 2020 in Kraft getretetenem Fachkräftezuwanderungsgesetz.

Staatsangehörigenrecht bzw. Einbürgerung:

Beratung, Prüfung und Begleitung von Anträgen zur Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit, u. a. zu den Punkten Ermessenseinbürgerung, Anspruchseinbürgerung, Miteinbürgerung

  • Einbürgerung im Ausnahmefall unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit (doppelte Staatsangehörigkeit)
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Rechtstellung Staatenloser, Verlust der Staatsangehörigkeit.
  • Einbürgerung in Ausnahmefällen bei fehlender Lebensunterhaltssicherung oder bei nicht ausreichenden Sprachkenntnissen

Asylrecht

  • Vertretung im Asylverfahren gegenüber dem Bundesamt
  • Klageverfahren gegen negative Bescheide
  • Spezialisierung insbesondere auf Afghanistan, Syrien, Iran, Uganda und Sierra Leone.